Vor vier Jahren, im April 2020, hat die Bunderegierung umfangreiche Änderungen des Telemediengesetzes (TMG) beschlossen, um die europäische Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in deutsches Recht umzusetzen. Besonders relevant waren dabei neue Bestimmungen für Videosharing-Plattformen, die ein Melde- und Abhilfeverfahren für Nutzerbeschwerden wegen Verstößen gegen Werbe- und Jugendschutzvorschriften vorsahen.
In der Praxis haben die TMG-Änderungen seitdem starke Auswirkungen auf betroffene Unternehmen. Die verpflichtende Einführung eines Melde- und Abhilfeverfahrens für Nutzerbeschwerden hat dazu geführt, dass zum Beispiel Videosharing-Plattformen verstärkt Ressourcen in den Kundensupport investiert haben. Die Anzahl eingehender Beschwerden hat deutlich zugenommen, und die Plattformen mussten ihre Moderationsteams verstärken, um den gestiegenen Bedarf an Content-Moderation zu erfüllen.
Die enge Zusammenarbeit mit den Nutzern bei der Bearbeitung von Beschwerden hat dazu geführt, dass die Plattformen schneller auf Verstöße gegen Werbe- und Jugendschutzvorschriften reagieren können. Das Melde- und Abhilfeverfahren hat einen Kulturwandel bei den Unternehmen ausgelöst und dazu geführt, dass sie die Anliegen der Nutzer ernster nehmen und darauf angemessen reagieren. Die verbesserte Transparenz und Reaktionsgeschwindigkeit bei der Bearbeitung von Beschwerden hat das Nutzervertrauen gestärkt.
Die stärkere Einbindung der Plattformen in den Schutz der Nutzer hat jedoch auch zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit den Behörden geführt. Insbesondere große Plattformen wie Youtube arbeiten bei der Content-Prüfung eng mit den Aufsichtsbehörden zusammen.
Die Änderungen des TMG haben auch zu einer verstärkten Anwendung von KI-Technologie geführt, um unangemessene Inhalte automatisch zu identifizieren und zu entfernen. Die Plattformen haben beträchtliche Investitionen in die Entwicklung und Verbesserung ihrer KI-Systeme getätigt, um die Menge an Inhalten, die von Nutzern hochgeladen werden, effizient und zuverlässig zu überprüfen.
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern stellt die Umsetzung der TMG-Änderungen aber immer noch vor Herausforderungen. Webseiten und Social Media Präsenzen werden immer multimedialer, un im Rahmen moderner Nutzerkommunikation werden immer häufiger zum Beispiel auch Video-Inhalte geteilt. Das stellt immer öfter auch kleinere Unternehmen in Rostock, Vorpommern, Schwerin, Rügen und anderen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns vor die Schwierigkeit, unangemessene Inhalte zuverlässig identifiezieren zu können.
Externe Spezialisten wie wir von Datenschutz-Nordost können mit ihrer Erfahrung dabei helfen, effekitve Prozesse und Technologie-Lösungen zu etablieren, die jedem Unternehmen mit seinen spezifischen Anforderungen dabei hilft, effizient mit diesen Herausforderungen umzugehen.
Letztlich ist auch die Abgrenzung zwischen unangemessenen Inhalten und legitimer Meinungsäußerung ist ein weiterer Bereich, der sorgfältig betrachtet werden muss. Jeder Betreiber muss sicherstellen, dass die Löschung von Inhalten nicht zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Meinungsfreiheit führt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass klare Richtlinien und Kriterien für die Moderation entwickelt werden, um die Meinungsfreiheit zu schützen und Zensur zu vermeiden.